Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Das giebelständige zweistöckige Fachwerkhaus wurde laut Sockelinschrift im Jahre 1850 errichtet. Es zeigt ein symmetrisch angelegtes konstruktives Gefüge mit geschosshohen konvergierenden Streben zur Aussteifung der Eckständer. Eine einläufige Freitreppe, die später einen überdachten Vorbau in angepasstem Fachwerk erhielt, führt zum Eingang. Der hohe Quadersockel enthält einen Keller mit separatem Zugang vom Hof her. Das in ausgewogenen Proportionen erstellte Wohnhaus liegt in markanter Lage an der Ecke Brunnenstraße und Kreuzfeldstraße. Es bildet den baulichen Abschluss des alten Ortskerns.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |