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Fulda, Stadt und Landkreis
Burghaun
Rothenkirchen
  • Sandbergstraße 3
  • Sandbergstraße 5
Fachwerk - Doppelhaus
Flur: 11
Flurstück: 67, 68

Zweistöckiges verschindeltes Fachwerk - Doppelhaus auf hohem verputztem Steinsockel, der als Stall und Keller ausgebaut ist. Der ursprüngliche gemeinsame Zugang erfolgte über die hohe Freitreppe an der zum Hof weisenden Längsseite. Der jetzige Zugang zum Haus Nr. 3 liegt an der rückwärtigen Giebelseite. Das vermutlich aus der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts stammende und wohl infolge einer Erbteilung in zwei Hälften getrennte Wohnwirtschaftshaus zeigt in exemplarischer Weise die ursprüngliche kleinbäuerliche Lebensweise im Dorf. Das vor allem sozial- und ortsgeschichtlich interessante Gebäude erhielt nach seiner Aufteilung entsprechend seiner neuen Doppelnutzung zusätzliche Wirtschaftsbauten.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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