Auf der Himmelhecke
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Fulda, Stadt und Landkreis
Burghaun
Rothenkirchen
  • Auf der Himmelhecke
Totenkirche
Flur: 7
Flurstück: 50, 51

Auf einer Anhöhe östlich des Ortes oberhalb der alten B 27und jenseits der Haune liegt weithin sichtbar die sogenannte Totenkirche, ein ehemals St. Markus geweihter Sakralbau, der heute als Friedhofskapelle fungiert. Es handelt sich im Kern wohl um eine romanische Chorturmanlage, die in spätgotischer Zeit und auch danach noch mehrfach verändert wurde. Der jetzige Bau zeigt ein kleines rechteckiges Schiff mit einem gedrungenen eingestellten Turm im Osten, die beide in Bruchstein errichtet wurden. Die Westseite hat ein Rundbogenportal; darüber sitzt ein kleines Rechteckfenster mit einem Männerkopf am Sturz. Im Giebel oben befindet sich ein kleines Rundfenster. Die Nordseite des Schiffs ist bis auf eine kleine Schlüsselschießscharte geschlossen. In der Südwand sitzen zwei große Segmentbogenfenster aus dem 18. Jahrhundert. Der an der Ostseite einspringende Chorturm erhebt sich über einem quadratischen Grundriss und wird von einem Pyramidendach bedeckt. Im Obergeschoss befinden sich gekuppelte Schallarkaden mit achteckigen Säulchen und Sattelstein. In der Turmmitte sitzen kleine Rechteckfenster, an der dortigen Südseite dagegen ein gekuppeltes Fenster. Das Erdgeschoss weist an seiner Süd- und Ostseite schmale Spitzbogenfenster auf. An der Ostwand des Turmes ist eine Baufuge zu erkennen, die möglicherweise von einem satteldachgedeckten Anbau, eventuell einer konchaartigen Erweiterung des Chores herrührt. In dem mit einer flachen Holzdecke versehenen Innenraum des Schiffs steht eine zweiseitige Holzempore. Der runde Chorbogen ruht auf profilierten Kämpfern. Der um fünf Stufen erhöhte Chor hat ein Kreuzrippengewölbe auf kegelförmigen Konsolen und einen bemalten runden Schlussstein. Vor dem Eingang der Kirche wurden einige Grabsteine des 17. und 18. Jahrhunderts aufgestellt. Zudem haben sich Reste der alten Kirchhofs - Wehrmauer erhalten. Die Totenkirche, deren Baugeschichte im Einzelnen noch nicht endgültig aufgeschlüsselt ist, kann als eine der ältesten Sakralbauten des Kreises gelten.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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