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Fulda, Stadt und Landkreis
Burghaun
Rothenkirchen
  • Haune
Totenbrücke
Flur: 6
Flurstück: 123/3

Zwischen Ortslage und Totenkirche an der alten B 27 führt die sogenannte Totenbrücke über die Haune und verbindet den Ort mit seinem außerhalb gelegenen Friedhof. Die schmale, über drei weit geschwungene Rundbögen gespannte Sandsteinbrücke ist durch ihre Pfahlroste dendrochronologisch auf das Jahr 1556 datiert. Dieses Bauwerk ist für E. Sturm (II, 362) die "einzige erhaltene Fußgängerbrücke des Hünfelder und Fuldaer Landes" aus historischer Zeit. Die Brücke hat einen Eispfeiler und trägt an der Südostseite einen Inschriftstein mit der Jahreszahl 1860, der wohl das Datum einer Instandsetzung bezeichnet. Die letzte umfassende Erneuerung erfolgte 1986, wobei u. a. der "Handlauf", der Eispfeiler und die Steinfugen instandgesetzt bzw. erneuert wurden. Bei diesen Maßnahmen wurde vor der Brücke ein Knüppeldamm entdeckt, der dendrochronologisch auf die Jahre 1068, 1103 sowie 1119 datiert werden konnte, ein Umstand, der die Existenz eines oder mehrerer mittelalterlicher Vorgängerbauten nahelegt. Ebenso wird hierdurch die Jahrhunderte alte kontinuierliche Verbindung zwischen Dorf und Totenkirche deutlich. Die Totenbrücke von Rothenkirchen ist aufgrund ihrer langen Geschichte ein einzigartiges kulturhistorisches Zeugnis des Hünfelder Landes.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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