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Fulda, Stadt und Landkreis
Burghaun
Schlotzau
  • Fuldaer Straße 24
  • Fuldaer Straße
Hofreite
Flur: 3
Flurstück: 141/1, 141/2

In straßenräumlich markanter Lage an der Ecke Fuldaer Straße / Am Küppel stehende große Hofreite. Das Haupthaus, eine ehemalige Gastwirtschaft, ist ein giebelständiges zweistöckiges Fachwerkgebäude. Es zeigt zur Straße hin eine regelmäßige Konstruktion mit Mannfiguren an den Eckständern und flankierenden Vertikalstreben an den Bundständern. Die ausgeprägte Gebälkzone weist profilierte Schwellbalken, gerundete Balkenköpfe und als Tauband gestaltete Füllhölzer auf. Die Eckständer sind mit Taubandschnitzereien und Begleitern, die oben und unten in Voluten münden, geschmückt. Fachwerkgefüge und -ornamentik deuten auf eine Entstehung des Hauses um die Mitte des 18. Jahrhunderts. Die zum Hof weisende Eingangsseite zeigt einige Unregelmäßigkeiten, die auf bauliche Veränderungen schließen lassen. So wirkt ein Teil der Gebälkzone rechts der Haustür etwas altertümlicher als beim Rest des Gebäudes, das konstruktive Gefüge der letzten Hauszone mit den einfachen konvergierenden Vertikakalstreben ist dagegen vermutlich das Ergebnis einer späteren Erneuerungsmaßnahme. An der rückwärtigen Längsseite des Wohnhauses ist ein großer Fachwerkbau auf rustiziertem mittelhohem Sockel angefügt worden, der ein Krüppelwalmdach mit Dachhäuschen trägt. Zum Althaus hin noch zweistöckig, enthält er im weiteren Verlauf ein hohes Saalgeschoss, das den Zwecken der Gastwirtschaft diente. Das Gebäude zeigt ein klar figuriertes Fachwerk aus dem Anfang des 20. Jahrhunderts mit langgestreckten Mannfiguren an den Eckständern sowie ein mit einem Querriegel durchkreuztes Leitermotiv unter den großen Fenstern. Aus dem Ende des 19. Jahrhunderts stammen die großzügigen Stall- und Scheunengebäude aus grauem Ziegelmauerwerk, deren Wandflächen durch rote Ziegelgesimse im Sägeverband gegliedert werden; die Fenster- und Türstürze werden ebenfalls durch rote Ziegel akzentuiert. Die ganze Hofreite stellt ein zwar funktionell verändertes, aber historisch gewachsenes und weitgehend intaktes Ensemble von durchgehend qualitätvoller Durchbildung dar. Sie ist zudem durch ihre prominente Lage Mittel- und Angelpunkt des Dorfes.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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