Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Zweistöckiges Fachwerkhaus, das laut Sockelinschrift im Jahre 1781 errichtet wurde. Das Sichtfachwerk mit allseitigem Geschossüberstand zeigt ein ausgewogenes, regelmäßig konstruiertes Gefüge mit Mannfiguren an den Bund- und Eckständern sowie alternierend von Vertikalstreben flankiertes Fischgrät - Fachwerk in der Mitte der jeweiligen Wandabschnitte. Die Gebälkzone ist profiliert. Ein Eingangsvorbau in angepasstem Fachwerk ist jüngeren Datums. Die früheren Wirtschaftsgebäude des Hofes wurden aufgrund einer neuen Straßenführung abgerissen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |