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Fulda, Stadt und Landkreis
Burghaun
Steinbach
  • Hünfelder Straße 3
Hofreite
Flur: 6
Flurstück: 146/1

In straßenräumlich markanter Lage stehende geräumige Hofreite, deren Erschließung entlang der Hünfelder Straße erfolgt. Das giebelständige zweistöckige Wohnhaus wurde laut Sockelinschrift im Jahre 1778 errichtet. Es zeigt ein regelmäßiges Fachwerkgefüge mit Mannfiguren an den Bund- und Eckständern sowie eine profilierte Gebälkzone. Dem Wohnhaus gegenüber liegt die vermutlich zeitnah mit diesem errichete Scheune, die in konstruktiver Ständerbauweise erstellt und mit hohen Streben ausgesteift wurde. An den geräumigen Scheunentrakt wurde später ein langgestrecktes Stallgebäude angefügt, das den Hof nach hinten abschließt. Alle Betriebsbauten weisen zum Hof hin einen deutlichen Dachüberhang auf. Der große winkelförmige Stallscheunenkomplex liegt mit seiner z. T. aus hohen Bruchsteinmauern gebildeten Rückseite am Lauf des Flüsschens Steinbach, wo sich zugleich der Straßenraum platzartig erweitert und in Kreuzgasse, Eckengasse bzw. Mühlenweg aufspaltet. Zu der repräsentativen und noch weitgehend intakten Hofreite zählt auch die noch erhaltene vordere Hofeinfassung durch eine Sandsteinmauer mit Steinpfosten.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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