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Weit von der Straße abgerücktes zweistöckiges Fachwerkhaus, das laut Sockelinschrift im Jahre 1806 errichtet wurde. Die Hofseite mit den Wirtschaftsgebäuden und dem Hauseingang ist über die Verlängerung der Sackgasse zugänglich, die Gartenseite über den "Zum Hinterland" bezeichneten Fußweg. Das Gebäude zeigt eine regelmäßig ausgebildete Konstruktion mit doppelter Verriegelung und Mannfiguren zur Aussteifung der Bund- und Eckständer sowie eine profilierte Gebälkzone. Der im ehemaligen Wohnwirtschaftshaus integrierte Stallteil wurde erneuert und für Wohnzwecke ausgebaut.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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