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Zweistöckiges giebelständiges Fachwerkhaus auf mittelhohem Quadersockel. Das verputzte Gebäude mit Geschossüberstand wurde im Erdgeschoss der rückwärtigen Längsseite sowie an einigen Stellen im Bereich der Eingangstür bzw. dem rechts davon befindlichen ehemaligen Stallteil erneuert. Ansonsten wurden, vor allem im Obergeschoss und im straßenseitigen Giebel, wenig Veränderungen an der historischen Substanz vorgenommen. Die Lage und Größe der Fenster lassen auf ein weitgehend intaktes Fachwerk unter dem Verputz schließen. Die Fenster des OG zeigen Bleisprossen, im Giebel sogar noch Bleiverglasung mit wabenförmigen Scheiben. Letzteres sowie die große doppelläufige Freitreppe deuten auf eine Entstehung des Wohnhauses noch im 18. Jahrhundert. In der Giebelspitze findet sich der regionaltypische Taubenschlag. Die Wirtschaftsgebäude des Hofes sind jünger.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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