Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Seitlich der Straße nach Schwarzbach an der Einmündung eines Feldweges platzierter Bildstock. Das schlanke geschweifte Postament trägt zwei Inschriften jüngeren Datums (auf der Vorderseite die Jahreszahl 1870, auf der Rückseite die Angabe: restauriert A 1986 D). Auf dem abgefasten Pfosten sitzt ein hoher, von einem Steinkreuz bekrönter Giebelaufsatz. Das Bildfeld vorne zeigt eine Kreuzigungsszene. Trotz der Eingriffe und teilweisen Substanzverluste durch die Restaurierungsmaßnahme ist der Bildstock ein illustratives Zeugnis für die rege, im Ort verankerte Religiösität in der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |