Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Der südöstlich des Ortes in der Feldflur oberhalb des Weilers Wallings stehende, reich gestaltete und aufwendig gearbeitete Bildstock von 1852 hat ein würfelförmiges Postament mit profilierter Abschlussplatte. Die Flächen des Kubus sind unterschiedlich gestaltet. Auf der Vorderseite befinden sich in zwei hochrechteckig gerahmten Feldern die Reliefs der Heiligen Valentinus (links) mit der Inschrift "S. VALENTIN" und Antonius (rechts) mit der Inschrift "S. ANTONIO". Die Rückseite nennt die Stifter: "Errichtet von Caspar Herr und seiner Ehefrau Barbara geb. Kling von Kermes 1852". Die Seiten sind bis auf schlichte Rechteckrahmen ungestaltet. Über dem Postament erhebt sich auf einem schlanken, mit Rokoko - Ornamenten verzierten Sockel ein achtseitiger kannelierter Pfosten mit ionischem Kapitell. Der kräftige Aufsatz auf Volutenbasis hat einen abgestuften profilierten Abschluss mit seitlichen Voluten und Steinkugel mit Eisenkreuz als Bekrönung. Im gerahmten Bildfeld vorne ist das etwas verwitterte Relief einer Kreuzigungsszene mit der Unterschrift "Maria, Jesus, Joseph" zu sehen. Die Rückseite ziert ein ebenfalls etwas verwittertes Relief der 14 Nothelfer als Kinder mit Jesus in der Mitte und die Unterschrift "Heiligen 14 Nothelfer". Die Schmalseiten des Aufsatzes sind geschmückt mit Reliefs der Heiligen Bonifatius (rechts) und der Unterschrift "Bonifacius" sowie Barbara (links) mit der Unterschrift "S. BARBARA".
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |