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Fulda, Stadt und Landkreis
Nüsttal
Haselstein
  • Kreuzbergstraße 21
Fachwerkhaus
Flur: 9
Flurstück: 42/1

Zwischen den Wohnhäusern Kreuzbergstr. 19 und 23 stehendes zweistöckiges giebelständiges Fachwerkhaus. Das Gebäude zeigt vor allem auf der Giebel- und rückwärtigen Seite ein regelmäßiges konstruktives Gefüge aus der Zeit um 1800. Mannfiguren dienen zur Aussteifung der Bund- und Eckständer, lediglich zur Hofseite hin finden sich auch stockwerkshohe Streben. Die Gebälkzone hat profilierte Schwell-, Dach- und Kehlbalken, gerundete farblich gefasste Füllhölzer sowie auskragende Balkenköpfe. In der Giebelspitze sitzt über dem Kehlbalken der Taubenschlag mit ursprünglich vier Öffnungen. Das im Vergleich zum Nachbarhaus Kreuzbergstr.19 kleiner dimensionierte, dreizonige ehemalige Wohnstallhaus ist als einziges Gebäude des für die Mitte des 19. Jahrhunderts nachgewisenen Winkelhofes erhalten geblieben. Die jetzigen, die alte Hofform beibehaltenden Wirtschaftsgebäude sind jüngeren Datums. Das Wohnhaus mit seinem ausgewogenen Fachwerkgefüge ist Teil der den Eingangsbereich zum alten Dorfkern prägenden Häusergruppe Kreuzbergstr. 19 - 23.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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