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Fulda, Stadt und Landkreis
Nüsttal
Haselstein
  • Schloßbergstraße
Friedhofskreuz, Grabsteine, Friedhofsmauer
Flur: 9
Flurstück: 139

Vor der südlichen Längswand der Kirche platziertes Steinkruzifix von 1844. Das Postament zeigt auf der Vorderseite in einem Rahmen aus stilisierten Blättern ein Flachrelief der Schmerzensmutter. Auf der Rückseite findet sich die Inschrift: "DIESES KREUZ WURDE ALS LETZTE WILLENSERFÜLLUNG DES VERLEBTEN FRIEDRICH THOMAS ZUR ERINNERUNG AN IHN UND SEINE FAMILIE, ERRICHTET VON IOSEPH KAUFHOLZ U. DESSEN EHEFR. MARIA GEB. RUPPEL IM JAHRE 1844". Der abgesetzte, sich nach oben verjüngende Kreuzstamm ist im unteren Teil mit einer stilisierten Girlande und floralen Motiven in einem schlichten Rahmen geschmückt. Der für die Maße des Kreuzes etwas zu kleine Korpus des Gekreuzigten ist eine schlichte, aber sorgfältige Arbeit. Als beredtes Zeugnis privater Frömmigkeit aus der Mitte des 19. Jahrhunderts ist das Friedhofskreuz von Haselstein aus ortshistorischen und künstlerischen Gründen erhaltenswert.

Neben dem Friedhofskreuz stehen noch drei in historistischen Formen gestaltete kleine Grabsteine des 19. bzw. frühen 20. Jahrhunderts, die jeweils die Grablege eines hiesigen Pfarres bezeichnen (Pfarrer Leonard Klüber 1841-1890, Pfarrer Sigmund Etzel 1838-1894, Pfarrer Ambrosius Kling 1855-1915).

Um die Kirche und den Friedhof haben sich Teile der alten wehrhaften Friedhofsmauer erhalten.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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