Malkeser Straße nach Norden (rechts Nr. 18)
Hofreiten Am Dorfanger
Malkeser Straße nach Nordwesten
Malkeser Straße 5
Konrad von Malkos-Straße 2a und Am Dorfanger 1, Zustand Oktober 2019 (Foto: Sonja Bonin, LfDH)
Malkeser Straßer 18, Zusrtand Oktober 2019 (Foto: Sonja Bonin, LfDH)
Malkeser Straße 6, Backhaus, Zustand Oktober 2019 (Foto: Sonja Bonin, LfDH)
Am Dorfanger, Zustand Oktober 2019 (Foto: Sonja Bonin, LfDH)
Am Erbach, Scheune ggü. Nr. 3, Zustand Oktober 2019 (Foto: Sonja Bonin, LfDH)
Malkeser Straße 5, Zustand Oktober 2019 (Foto: Sonja Bonin, LfDH)
Am Erbach 1 und 3, Zustand Oktober 2019 (Foto: Sonja Bonin, LfDH)
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Fulda, Stadt und Landkreis
Fulda
Malkes
  • Gesamtanlage
Ortskern

Weiträumiger Kernbereich des Dorfes, eingeschmiegt in eine flache Geländemulde. Der Ort wird von der zweimal abknickenden Malkeser Straße durchschnitten, die von Besges herkommend zunächst unmittelbar an der bemerkenswerten spätmittelalterlichen Filialkirche St. Jakobus vorbeiführt, den zentralen Dorfanger mit benachbartem Backhaus streift, um geradlinig in nördlicher Richtung den Ort zu verlassen. Die bedeutenderen Hofanlagen sind alle südwestlich dieser Durchgangsstraße situiert, sie gruppieren sich in unregelmäßiger Stellung halbkreisförmig um den Anger. Von besonderem Interesse sind dabei hauptsächlich deren Fachwerkwohnhäuser, die teilweise aus dem frühen 18. Jh. stammen und die Qualität von Kulturdenkmalen aufweisen (Am Dorfanger 1,3; Malkeser Straße 9). Die Wirtschaftsgebäude sind weitgehend modernisiert. Prägend für das Ortsbild sind auch jüngere Fachwerkbauten wie das Gasthaus Malkeser Straße 5, das unmittelbar die Malkeser Straße traufständig säumende Haus Nr. 18 und der Streckhof Am Erbach 3.

Der Kernbereich von Malkes erweist sich als gewachsenes Architekturensemble von großer Geschlossenheit. Nur am nordöstlichen Rand kommt es durch vereinzelte Neubauten zu einer Verfremdung des Gesamteindrucks. An der Erhaltung der überkommenen Situation besteht aus orts- und siedlungsgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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