Lade Kartenmaterial...
Fulda, Stadt und Landkreis
Nüsttal
Hofaschenbach
  • Am Kirchplatz 4
Katholische Kirche
Flur: 9
Flurstück: 22/1

Die katholische Pfarrkirche St. Peter und Paul ist ein stattlicher verputzter Rechteckbau aus dem Jahre 1826, der im Jahre 1955 vergrößert wurde. Im Gegensatz zu den schlicht gefassten Längsseiten mit ihren jeweils vier Achsen einfacher Rundbogenfenster ist die Westfront mit dem breiten Mittelrisalit, den Geschossgesimsen, der abgestuften Durchfensterung und dem abschließenden Steinkreuz auf dem Dachfirst eindeutig als Schaufassade gestaltet. In der Mitte des Erdgeschosses sitzt ein schlichtes Rechteckportal mit waagerechter Verdachung. Darüber befindet sich eine Steintafel mit der Inschrift: "DEM EWIGEN KÖNIGE DEM UNVERGAENGLICHEN DEM UNSICHTBAREN DEM EINZIGEN GOTT SEI EHRE UND PREIS ZU ALLEN ZEITEN 1. TIM. 1, 17". Die Kanten der Westfassade wie auch des an der Ostseite einspringenden zweigeschossigen Chorturms werden durch versetzte Eckquaderung gefasst. Der Turm wird von einer sechsseitigen geschlossenen Laterne mit flacher Haube bedeckt. Der Innenraum der Kirche zeigt eine Flachdecke mit Mitteltonne. Von der alten Ausstattung haben sich noch einige barocke Skulpturen erhalten, so beim Hauptaltar ein Kruzifix und zwei Figuren des hl. Petrus bzw. des hl. Paulus sowie bei den Nebenaltären eine Gottesmutter mit Kind respektive ein hl. Sebastian. Des weiteren ist die reizvolle Orgel zu nennen, deren Freipfeifenprospekt vermutlich aus der Erbauungszeit der Kirche stammt. Die interessante, in spät- bzw. neobarocken Formen errichtete Kirche bildet den Mittelpunkt des alten Ortskerns.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
Planelemente auswählen
Zeigen Sie mit der Hand auf Markierungen im Plan, erhalten Sie ein Vorschaubild und per Mausklick die Objektbeschreibung.
Kartenansicht
Wählen Sie zwischen zwischen Alkis- und Luftbildansicht. Ebenfalls können Sie die Kartenbeschriftung ein- und ausblenden.
Zoomen
Zoomen Sie stufenweise mit einem Mausklick auf die Lupen oder bewegen Sie den Mauszeiger auf den Planausschnitt und verwenden Sie das Scrollrad ihrer Maus.
Zoom per Mausrad
Über diesen Button können Sie einstellen, ob Sie das Zoomen in der Karte per Scrollrad Ihrer Maus erlauben möchten oder nicht.
Vollbildmodus
Betätigen Sie diesen Button um die Karte im Vollbildmodus zu betrachten. Über den selben Button oder durch Klicken der "Esc"-Taste können Sie den Vollbildmodus wieder verlassen.
Ausgangsobjekt anzeigen
Über diesen Button erreichen Sie, dass in der Karte das Ausgangsobjekt angezeigt wird. Bei dem Ausgangsobjekt handelt es sich um die Objekte, die zu dem entsprechende Straßeneintrag gehören.
Abstand messen
Mit Hilfe dieses Tools können Sie die Distanz zwischen zwei oder mehreren Punkten berechnen. Hierbei wird eine Linie gezeichnet, bei der die entsprechende Gesamtlänge angezeigt wird. Weitere Anweisungen zur Benutzung werden nach betätigen des Buttons angezeigt.
Fläche berechnen
Dieses Tool ermöglicht es Ihnen eine Fläche zu zeichnen und den Flächeninhalt in m² zu berechnen. Um eine Fläche zu erzeugen, müssen mindestens 3 Punkte gesetzt werden. Die Fläche wird durch den Klick auf den Ausgangspunkt (1. Punkt) geschlossen und der Flächeninhalt anschließend berechnet.