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Östlich der Kirche stehendes Fachwerkhaus mit verkleideter, zur Straße weisender Giebelseite. Das zweistöckige vierzonige Gebäude hat eine regelmäßige konstruktive Figuration aus der Zeit um 1800, bei der Mannfiguren die Bund- und Eckständer aussteifen. Als Schmuckelemente dienen halbes und ganzes Fischgrätfachwerk zwischen gedoppelten Wandständern in der ersten Gebäudezone, eine Fachwerkraute über der Eingangstür sowie die profilierte Gebälkzone. Das Wohnhaus einer größeren, dreiseitig umbauten Hofanlage besticht durch sein ausgewogenes Fachwerkgefüge.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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