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Vermutlich zur Hofanlage gehörige, aber zwischen dieser und dem Ort frei stehende Feldscheune. Der langgestreckte eingeschossige Fachwerkbau ist rundum mit Wettbrettern verschalt. Er hat einen geräumigen Dachraum und weist noch alte Sprossenfenster auf, die durch den längeren Leerstand des Gebäudes allerdings teilweise beschädigt sind. Als eine der wenigen im Kreisgebiet erhaltenen historischen Feldscheunen unbedingt erhaltenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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