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Fulda, Stadt und Landkreis
Nüsttal
Mittelaschenbach
  • Bachstraße 9
Hofreite
Flur: 16
Flurstück: 19

Große u - förmige Hofreite, bestehend aus einem Fachwerkwohnhaus und einem parallel dazu errichteten Auszugshaus sowie einer hinten den Hof quer abschließenden modernen Stallscheune. Ein Inschriftstein im Sockel des Wohnhauses verweist auf Bauleute und Entstehungsjahr: DISES HAUS IST MID GOTT UND DURCH DIE EHELEUTE FRANZ MICHEL VOGEL UND DESSEN EHEFRAU OTTILIA ERBAUD WORDEN 1840. Das Gebäude zeigt ein regelmäßiges für die Erbauungszeit übliches Gefüge aus stockwerkshohen Streben, dazu tritt halbes Fischgrät - Fachwerk zwischen einigen Wandständern und eine einfache Verriegelung. Besonders die zur Straße weisende Giebelseite ist durch ein symmetrisch angelegtes Balkengefüge charakterisiert, ohne allerdings die bei einigen Nachbarhäusern auftretende Betonung der Mittelachse beizubehalten. Die hintere Hälfte des Gebäudes wurde später massiv erneuert.

Das etwas kleiner dimenensionierte Auszugshaus ist ein zweistöckiger Fachwerkbau auf mittelhohem Bruchsteinsockel. Ursprünglich war die zur Straße weisende Giebelseite ähnlich mit Wettbrettern und Holzschindelrahmung verkleidet wie das benachbarte Auszugshaus Bachstr. 7. Diese Verkleidung wurde kürzlich abgenommen. Das Haus zeigt jetzt eine klare Konstruktion mit stockwerkshohen konvergierenden Streben aus der Mitte des 19. Jahrhunderts.

Wohn- und Auszugshaus verdeutlichen ein bewusstes Anknüpfen an die örtliche Bau- und Siedlungsstruktur (das jetzige Wohnhaus dürfte ein älteres an gleicher Stelle ersetzt haben) und sind notwendiger Bestandteil des historischen Dorfkerns.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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