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Nahezu vollständig umbaute Hofanlage mit Fachwerkwohnhaus, Stallscheune und Wirtschaftsgebäuden. Das den Hof hinten quer abschließende zweistöckige Wohnhaus war ursprünglich dreizonig angelegt und wurde dann im hinteren Wirtschaftsbereich um eine Zone erweitert. Die rechte Giebelseite ist verschalt; zum Hof hin zeigt sich im Obergeschoss ein konstruktives Gefüge mit Mannfiguren zur Aussteifung der Eck- und Bundständer, doppelter Verriegelung und profilierter Gebälkzone, das in der Zeit um 1800 entstanden sein dürfte. Das Erdgeschoss mit der einfachen stockwerkshohen Verstrebung ist vermutlich das Ergebnis einer späteren Erneuerungsmaßnahme. Anstelle des ersten Fensters im OG der rechten Gebäudeseite ist ein Kruzifix in einem kleinen Heiligenhäuschen eingelassen. Das in seiner strukturellen Entwicklung gut ablesbare Wohnhaus ist aus ortsgeschichtlichen Gründen erhaltenswert, die Wirtschaftsgebäude mit ihrer z. T. beträchtlichen historischen Substanz vervollständigen den für den Erhalt des gewachsenen zentralen Ortskerns notwendigen nordöstlichen Abschluss.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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