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Nahezu vollständig umbaute Hofanlage, bestehend aus zwei giebelseitig aneinander gefügten Wohnhäusern entlang der Reinhardser Straße und zwei größeren stumpfwinklig anschließenden Wirtschaftsbauten. Die umschlossene Hoffläche bildet die Form eines unregelmäßigen schlanken Trapezes, der Hofzugang erfolgt an der Ecke Bachstraße / Reinhardser Straße. Das vordere Wohnhaus ist ein zweistöckiges Fachwerkhaus auf niedrigem Bruchstein- bzw. Quadersockel, dessen linke Giebelseite und etwa die Hälfte der zum Hof weisenden Längsseite verschindelt ist. Die Rückseite zeigt ein unregelmäßiges Fachwerkgefüge mit gebogenen stockwerkshohen Streben, einfacher Verriegelung und profilierter Gebälkzone, das vermutlich aus der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts stammt. Das Sichtfachwerk des hinteren Hauses weist auf der Hofseite im Obergeschoss eine konstruktive Figuration auf, die vermutlich ebenfalls in die 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts einzuordnen ist. Hier versteifen Mannfiguren die Bund und Eckständer, deren Fußstreben über den benachbarten Wandständer ausgreifen. Der erste Bundständer wird dagegen durch Fischgrätfachwerk zwischen Vertikalstreben charakterisiert. Die beiden Häuser mit jeweils eigenen Hauseingängen lassen eine Erbteilung bzw. Zweiteilung des Hofes vermuten. Welches das ältere der wahrscheinlich doch recht zeitnahe erbauten Häuser ist, lässt sich wegen der Verschindelung der Schauseiten der linken Hälfte nicht mit Sicherheit sagen. Ihre Lage am Hofeingang deutet jedoch auf das Vordere als Ausgangsbau.
Die große, den Hof nach Süden abgrenzende Scheune wurde in jüngerer Zeit erheblich erweitert und bietet von der alten Substanz nur noch die hofseitige Fachwerkfassade, der Stall gegenüber den beiden Wohnhäusern wurde wohl gegen Ende des 19. Jahrhunderts in Klinker mit Satteldach und Zwerchhaus erstellt. Er grenzt die Hofanlage nach Westen ab und bildet sowohl innerhalb der Hofanlage als auch innerhalb der Gesamtanlage Ortskern Mittelaschenbach ein konstitutives Element.
Die Hofreite Reinhardser Str. 2 liegt gegenüber dem Hof Bachstr. 5 und markiert mit ihm die platzähnliche Erweiterung der Bachstraße, d. h. des zentralen Ortskerns von Mittelaschenbach.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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