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Fulda, Stadt und Landkreis
Nüsttal
Mittelaschenbach
  • Am Linsberg
Kreuzigungsgruppe
Flur: 18
Flurstück: 1

Aus drei Teilen bestehende Kreuzigungsgruppe, die hinter der katholischen Kapelle St. Laurentius aufgestellt ist. Die seitlichen Figuren Maria und Johannes stehen auf etwas niedrigeren Postamenten, die dicht mit Inschriften besetzt sind. Das Kruzifix in der Mitte erhebt sich über einem höheren Postament, das auf der Vorderseite in einem hochovalen Zierfeld aus Weinlaubranken die Inschrift "Es ist vollbracht" trägt. Auf den übrigen Seiten des Kubus finden sich weitere Inschriften. Die relativ einfach gearbeiteten seitlichen Skulpturen sind farbig gefasst. Maria trägt ein blauweisses Gewand, Johannes ein grünrotes Gewand, dazu ein blaues bzw. grünes Übergewand. Beide Plastiken wurden aus hellem Sandstein gefertigt. Der ebenfalls recht schlicht gestaltete Christus des Kruzifixes trägt eine grüne Dornenkrone auf seinem stark nach rechts geneigten Haupt sowie einen weissen Lendenschurz. Die Figur entstand aus rotem Sandstein. Aus den Inschriften und dem z. T. unterschiedlichen Material geht hervor, dass die seitlichen Bildwerke im Jahre 1860 von der Stifterfamilie Hohmann "sub Rev. Dom. Par. Modenbach" zu einem wohl schon bestehenden, allerdings wohl nur unwesentlich älteren Steinkruzifix hinzugefügt wurden, um eine Kreuzigungsgruppe zu erhalten. Das entstehungsgeschichtlich bemerkenswerte Flurdenkmal ist eine von nur drei im Kreisgebiet im Freien aufgestellten Kreuzigungsgruppen. Die anderen stehen im benachbarten Nüsttal - Hofaschenbach sowie in Eiterfeld - Leibolz; eine vierte - allerdings hölzerne - die ursprünglich aus der im Jahre 1828 abgebrochenen St. Michaelskirche in Rasdorf stammt, wurde in den Innenraum der St. Matthäuskirche in Burghaun - Steinbach verbracht.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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