Oberaschenbach 4
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Fulda, Stadt und Landkreis
Nüsttal
Oberaschenbach
  • Oberaschenbach 4
Hofreite
Flur: 7
Flurstück: 16

Am südöstlichen Rand des eigentlichen Ortskerns liegende, ehemalig vierseitig umbaute Hofanlage. Das Wohnhaus ist ein zweistöckiges vierzoniges Fachwerkgebäude auf hofseitig hohem Quadersockel, dessen linke Giebelseite verschindelt ist. Vor allem die Eingangsseite zeigt ein regelmäßig gesetztes Fachwerk mit Mannfiguren zur Aussteifung der Bund- und Eckständer sowie zweifacher Verriegelung, das vermutlich um 1800 entstanden ist. Alle Hölzer weisen Begleiter auf den Gefachen auf. Die rechte Seite des Erdgeschosses in Backstein ist noch als Stallteil erkennbar. Vor dem Haus verläuft ein Sandstein - Plattenweg, der zur Hofmitte die Mistgrube abgrenzt. Die zum Eingang führende Freitreppe ist erneuert, eine vor den eigentlichen Baukörper vorgesetzte Türrahmung enthält die Inschrift "No 4 Heinrich Dittmar 1880", bei der es sich vermutlich um die Anzeige eines Umbaus oder Besitzerwechsels handelt, da das eigentliche Fachwerk deutlich älter einzustufen ist.

Parallel zum Wohnhaus steht als Auszugshaus ein zweistöckiges Fachwerkgebäude, das an der rechten Giebelseite um eine Achse nach hinten vergrößert wurde, die ein eigenes, quer zur Firstrichtung gedrehtes Satteldach besitzt. Diese Giebelseite und der Anbau sind mit Wettbrettern verschalt, die ähnlich wie bei einigen Auszugshäusern in Mittelaschenbach an den Hauskanten, Gebälkzonen sowie um die Fenster mit Bändern aus Holzschindeln gerahmt sind. Die Eingangsseite zeigt eine Fachwerkfiguration, die vermutlich aus der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts stammt. Die linke Seite des EG ist analog zum Haupthaus als Stallteil ausgebildet. Die Wohn- und Auszugshaus verbindende große Scheune abgebrochen; kleine Wirtschaftsgebäude komplettieren die in ihrer historischen Substanz und Struktur kaum veränderte, in weiten Teilen allerdings bedrohte Hofanlage.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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