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Gegenüber der Eingangsseite der katholischen Kapelle aufgestelltes Steinkruzifix, bezeichnet 1845. Auf den Flächen des Postaments finden sich Inschriften, auf der Rückseite in einem querovalen Ziefeld unter der Stifterbezeichnung "W. Hess" zudem die Jahresangabe 1845. Die Oberseite der Postamentsplatte ziert ein Relief der erhöhten Schlange. Der sorgfältig gearbeitete Korpus des Gekreuzigten ist vermutlich im Jahre 1905 - möglicherweise im Zusammenhang mit der Errichtung der Kapelle - erneuert worden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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