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In einem Knick der Allmuser Straße zwischen Ortskern und nördlichem Ortsausgang errichtetes Gefallenen - Denkmal. Die Anlage besteht aus einer u - förmigen Einfassung, die nach 1945 durch eine mittelhohe abgestufte Bruchsteinummauerung mit farblich abgesetzten Fugen und einem älteren, 1877 bezeichneten Steinkruzifix gebildet wurde. In die hinten abschließende gestaffelte Hauptwand der Einfassung sind zwei schwarze Marmorplatten mit den Namen der Gefallenen des Ersten und Zweiten Weltkrieges eingelassen. Das im Zentrum der Anlage aufgestellte Hochkreuz hat ein kubisches, nachträglich überarbeitetes Postament mit Inschriften. Der wuchtige abgesetzte Kreuzstamm trägt einen ausgemergelten Korpus jüngeren Datums. Das Gefallenen - Denkmal ist vor allem aus ortsgeschichtlichen Gründen erhaltenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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