Kirchweg 9
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Fulda, Stadt und Landkreis
Nüsttal
Rimmels
  • Kirchweg 9
Kath. Kirche
Flur: 2
Flurstück: 7/2

Die katholische Kirche St. Antonius der Einsiedler ist ein ansprechender neugotischer Bau aus dem Jahre 1886. Das über einem rechteckigen Grundriss errichtete Schiff mit längsseitig drei Achsen Spitzbogenfenster hat einen flachen dreiseitigen Chorschluss und trägt ein über dem Chor abgewalmtes Satteldach. Im Norden schließt sich ein Sakristeianbau von 1947 an. Wichtigstes Augenmerk ist die reizvoll gestaltete Südwestfassade mit einem zentral eingestellten dreigeschossigen Eingangsturm. Die Schiffs- und Turmkanten weisen eine regelmäßig versetzte Eckquaderung auf. Die Mittelachse wird durch weithin sichtbare Gestaltungselemente hervorgehoben. Über einem Spitzbogenportal mit profiliertem Gewände sitzt ein Vierpassfenster. Im zweiten Turmgeschoss folgt unter einem krabbenbesetzten Kielbogen eine Rundbogennische mit einer Vollplastik der Muttergottes; darüber ist die Kirchturmuhr angebracht. Das dritte Turmgeschoss wird von einer großen gekuppelten Schallarkade dominiert; den Abschluss der nach oben weisenden Mittelachse bildet der von einem Viereck in ein Achteck übergehende Spitzhelm des Turmes. In Schiffshöhe wird das Vierpassfenster von zwei weiteren kielbogenbekrönten Rundbogennischen flankiert, in denen die Vollplastiken der Heiligen Petrus und Paulus stehen. Die Schiffskanten werden von Fialen über dem Hauptgesims betont. Der Innenraum hat eine flache Holzdecke und geht ohne Abtrennung in den Chor über. Die reich geschnitzte Empore ruht auf zwei schlanken Säulen und Konsolen; ihr Formengut entstammt wie das des Orgelprospektes der Neugotik. Zur weiteren Ausstattung zählen der neugotische Altar, ein gemalter Kreuzwegzyklus sowie einige einfache Holzskulpturen aus verschiedenen Jahrhunderten.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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