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In direkter Nachbarschaft zum Anwesen Röllbergstr. 2 stehende Tagelöhner - Hofreite, die im Kern vermutlich noch aus dem 18. Jahrhundert stammt. Das eingeschossige giebelständige Fachwerkwohnhaus zeigt ein originelles Gefüge aus 3/4 hohen konvex gewölbten Streben mit zweifacher Verriegelung und leicht geneigter Kurzstrebe oberhalb des Halsriegels zur Aussteifung der Eck- und Bundständer; die dazwischen liegenden Wandbereiche weisen lediglich Wandständer und einfache Verriegelung auf. Rechts der zum Hof liegenden Eingangstür haben die 3/4 hohen geneigten Streben leicht gebogene Gegenstreben bei einfacher Verriegelung. Der linke Teil des Hauses ist, wohl zur Kleintierhaltung, unterkellert. Im rechten Winkel zum Wohnhaus steht eine Stallscheune in einfacher Fachwerkonstruktion mit einem großen Tor. Der Stallbereich wurde in Sandsteinquader - Mauerwerk erneuert. Durch seine ungewöhnliche Fachwerkbildung sowie durch seine im Kreisgebiet inzwischen selten gewordenen Funktion und Erscheinung ist dieses bemerkenswerte Tagelöhner - Anwesen vor allem aus orts- und sozialgeschichtlichen Gründen erhaltenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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