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Am südlichen Ortsrand in Richtung Friedhof in einem Garten aufgestelltes Steinkruzifix, bezeichnet 1885. Der schlichte Kreuzstamm trägt einen differenzierten Korpus aus Kunststein. Das Postament hat eine abgesetzte Basis und eine überstehende profilierte Platte. Der dazwischen liegende Kubus wurde erneuert. Auf seiner Vorderseite ist in einem viereckigen Rahmen aus sich an den Ecken überkreuzenden Rundstäben die Inschrift "Es ist vollbracht" zu lesen. Trotz starker Erneuerungsmaßnahmen verdeutlicht dieses in markanter straßenräumlicher Lage aufgestellte Wegekreuz die anhaltende lokale Volksfrömmigkeit.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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Baum |