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Auf dem im südwestlich des eigentlichen Ortskerns in einem Neubaugebiet angelegten Friedhof stehendes Steinkruzifix, bezeichnet 1924. Das schlichte Postament mit seiner profilierten Abschlussplatte weist an den Seiten Inschriften auf. Der kräftige abgesetzte Kreuzstamm zeigt im unteren Bereich ein IHS - Monogramm und trägt eine gedrungene, sorgfältig gearbeitete Skulptur Christi. Das Friedhofskreuz von Grüsselbach verdeutlicht die bis in das 20. Jahrhundert ungebrochen anhaltende lokale Volksfrömmigkeit.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |