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Nach hinten versetztes, den Hof quer abschließendes traufenständiges Fachwerkhaus. Das zweistöckige Gebäude zeigt ein unregelmäßiges Gefüge mit kräftigen, leicht konvex gewölbten stockwerkshohen Streben im Obergeschoss und 3/4 hohen Streben im EG. Die durch den leichten Geschossüberstand gebildete Gebälkzone weist einen profilierten Schwellbalken auf. Die strukturelle Ausbildung des einstigen Streckhofes ist noch gut erkennbar. Der aus Stall- und Tennenteil bestehende Wirtschaftstrakt wurde inzwischen jedoch für Wohnzwecke umgebaut.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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