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Fulda, Stadt und Landkreis
Rasdorf
Grüsselbach
  • Schulstraße 3
Kath. Kirche
Flur: 7
Flurstück: 8/1

Die katholische Kirche St. Anna ist ein schlichter Rechteckbau aus dem Jahre 1688. Die verputzten Fassaden werden von versetzten Eckquadern gefasst. Das an der westlichen Giebelseite liegende Renaissanceportal zeigt eine profilierte Rahmung mit Knopfornamenten und einer waagerechten Verdachung. Der von Konsolen mit Engelsköpfen getragene Türsturz weist die Jahreszahl 1688 auf. Über dem Portal sitzt ein einzelnes Rundfenster in der ansonsten ungestalteten Fassade. Die Längsseiten der Kirche haben je drei Achsen schmaler Rundbogenfenster. Über der Eingangszone sitzt ein achtseitiger Dachreiter mit einer zweifach geschweiften Haube, die von einem Rundknauf mit Doppelkreuz bekrönt wird. An der Südseite wurde in jüngerer Zeit eine Sakristei angebaut und pultdachartig in das Gesamtgefüge einbezogen. Der Innenraum hat eine Spiegeldecke; der Altarraum ist durch einen spitzen Chorbogen vom Schiff getrennt. Am Chorbogen selbst befindet sich ein Wappen des Fuldaer Fürstabtes Adolph von Dalberg (1726-1737). Der Chorraum birgt einen barocken Altar, der zwischen zwei korinthischen Säulenpaaren in Schrägstellung ein Altarblatt des 18. Jahrhunderts zeigt. Dargestellt sind St. Joachim mit Anna und Maria samt Engeln am Himmel. Im Auszug sitzt ein Ölbild St. Johannes d. T. mit Lamm, die Assistenzfiguren des Altares stellen die Heiligen Rochus und Sebastian dar. Die Emporenbrüstung ist mit zehn einfachen Ölbildern aus der Apostelgeschichte aus der Zeit um 1700 versehen. Einige einfache Holzskulpturen vervollständigen die Ausstattung. Die kleine Dorfkirche von Grüsselbach ist eines der seltenen Zeugnisse des Sakralbaus des späten 17. Jahrhunderts im Kreisgebiet. Sie wurde in der Barockzeit umgestaltet.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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