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Gesamtanlage Geisaer Tor 03, 13 und 15
Südlich des ehemaligen Wehrfriedhofs von Rasdorf erstreckt sich ein kleines zusammen hängendes, historisch gewachsenes Ensemble von Fachwerkhäusern und ihren Wirtschaftsgebäuden, wie es in dieser Dichte im Ort nicht mehr anzutreffen ist. Die in einer Reihe liegenden Wohnhäuser Geisaer Tor 15, 13 und 3 (ehemaliges Stiftshaus), verbunden durch die geräumige Stallscheune des Hauses Nr. 3, erhalten eine zusätzliche Betonung durch die platzartige Ausweitung der Straße gegenüber des Friedhofseingangs.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |