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Im westlichen Bereich des Anger stehendes zweistöckiges traufenständiges Fachwerkhaus. Das Gefüge zeigt eine klare konstruktive Ausprägung mit stockwerkshohen konvergierenden Streben, die um die Mitte des 19. Jahrhunderts entstanden sein dürfte. Die Gebälkzone ist leicht profiliert. An der hinteren Längsseite befindet sich ein teilweise massiver Wohnhausanbau jüngeren Datums. Von den Wirtschaftsgebäuden stammt zumindest die den Hof quer abschließende Scheune mit ihren großen profilierten Tennentoren aus der Erbauungszeit des Wohnhauses (evtl. sogar früher). Als eines der letzten verbliebenen Fachwerkhäuser des alten Dorfangers ist das Wohnhaus unbedingt erhaltenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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