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Weit von der Straße nach hinten versetztes, nur durch einen Stichweg erreichbares Fachwerkhaus. Das traufseitig erschlossene zweistöckige Gebäude zeigt ein konstruktives Gefüge mit Mannfiguren an Eck- und Bundständern im Obergeschoss rechts sowie ansonsten stockwerkshohen konvergierenden Streben; die Gebälkzone ist leicht profiliert. Das im Kern vermutlich aus dem Anfang des 19. Jahrhunderts stammende und später teilweise erneuert Wohnhaus ist zwischen seitliche Wirtschaftsgebäude eingespannt; es schließt den Hof ab und ist aus ortsgeschichtlichen Gründen erhaltenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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