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Fulda, Stadt und Landkreis
Rasdorf
  • Geisaer Tor
Wehrfriedhof
Flur: 16
Flurstück: 18/4

Am Nordostrand des Dorfes gelegener mittelalterlicher Wehrfriedhof. Die über einem unregelmäßgen Viereck errichtete Anlage misst an der Ostseite 55,30 Meter, an der Nordseite 58,35 Meter, an der Westseite 59,25 Meter sowie an der leicht abgewinkelten Südseite 67, 35 Meter. Die durchschnittlich 4 bis 5 Meter hohe Bruchsteinmauer weist eine Stärke von 0,70 bis 0, 80 Meter auf. An den vier Ecken haben sich dreiviertelrunde, leicht über die Mauerkrone ragende Türme erhalten, die ursprünglich höher waren. Die Innenwände der Türme springen nach oben zweimal zurück, um eine Auflage von Balken zu ermöglichen. So konnte in drei Stockwerken verteidigt werden. Der nordwestliche Turm verfügt noch über drei Reihen schlüsselförmiger Schießscharten, die übrigen Türme über zwei Reihen von je zwei bis fünf Schießscharten. Bei einer Visitation im Jahre 1656 war die Bausubstanz der Mauern, Ecktürme und des über dem Eingang gelegenen Torhauses noch intakt, wenn auch die Bedachung der Türme schon schadhaft war. Das mehrgeschossige turmartig wirkende Torhaus bildete einen besonderen Schutz für den schwächsten Punkt der Wehranlage, den Torzugang. Es war mit dem innen umlaufenden Wehrgang verbunden und enthielt die Wohnung des Kirchners. Bis zu ihrem Abriss nach 1827 stand innerhalb der Friedhofsummauerung die mittelalterliche, später barockisierte Pfarrkirche St. Michael, die über Jahrhunderte das dörfliche Pendant zur Rasdorfer Stiftskirche darstellte. Der noch heute erhaltene Zugang zum Friedhof hat ein rundbogiges Sandsteingewände, dessen Steine rechts von 1 bis 5 nummeriert sind. Die Anlage dient noch heute als Friedhof des Dorfes. Im Südwestturm wurde eine kleine Kapelle eingerichtet, daneben eine neue, in der Bauweise an die Ummauerung angepasste Totenhalle erstellt. Der ehemalige Rasdorfer Wehrfriedhof kann aufgrund seiner Größe und seines Erhaltungszustandes als der wohl bedeutendste seiner Art in Hessen gelten.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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