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Fulda, Stadt und Landkreis
Rasdorf
  • Großentafter Straße 10
Fachwerkhaus (ehem. Stiftsherrenhaus)
Flur: 15
Flurstück: 70/3

Im Jahre 1594 errichtetes repräsentatives Fachwerkhaus, das ehemals als Stiftsherrenhaus fungierte. Das traufenständige zweistöckige Gebäude zeigt auf seiner Eingangsseite und der rechten Giebelseite ein gleichmäßiges Fachwerk mit vertikalen Wand- und Eckständern sowie zweifacher Verriegelung. Zur Aussteifung dienen je Geschoss zwei kräftige stockwerkshohe Streben, die jeweils über den benachbarten Wandständer ausgreifen. Die Wandgliederung der Eingangsseite ist so abgestuft, dass im Erdgeschoss die Streben unten jeweils im vierten Gefach von außen ansetzen und oben im dritten Gefach von außen in die Gebälkzone münden. Im OG setzen die Streben im jeweils fünften Gefach von außen an und münden oben im vierten Gefach von außen im Gebälk. So ergibt sich für die Fassade eine elegante fächerförmige Anordnung der Streben. An der rechten Giebelseite setzen die Streben analog im jeweils dritten Gefach an und münden im zweiten Gefach in die Gebälkzone; die gleich gestaltete linke Giebelseite ist verschalt. Diese charakteristische, auf das Alsfelder Rathaus bzw. das Neue Schloss in Gießen zurückweisende Verstrebungsform taucht im Kreisgebiet bei einigen meist herrschaftlichen Fachwerkgebäuden des 16. bzw. 17. Jahrhunderts auf (z. B. bei der Burg und dem sog. Generalshaus in Eiterfeld - Buchenau oder dem Schloss in Burghaun), allerdings nicht in dieser Ausgewogenheit und schlichten Eleganz. Die stark konturierte Gebälkzone wird durch einen einfachen profilierten Schwellbalken, weit auskragende Balkenköpfe und viertelkreisförmige Füllhölzer charakterisiert. Der historisch mit dem Namen "Haus Falkenhahn" bezeichnete Bau wurde kürzlich sorgsam instand gesetzt. Er kann aufgrund seines Alters, seines qualitätvollen Fachwerkgefüges und seiner historischen Funktion als eines der bedeutendsten Fachwerkgebäude des Kreisgebietes angesehen werden.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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