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An einer Weggabelung am Aufgang zum Gehilfersberg stehendes Steinkruzifix, bezeichnet 1889. Das kräftige Postament mit überstehender profilierter Platte weist auf Vorder- und Rückseite Inschriften auf. Der unten abgesetzte, sich verjüngende Kreuzstamm trägt eine gut durchgebildete Figur Christi, die an Oberkörper und Armen etwas ausgemergelt wirkt. Das privat gestiftete Kruzifix liegt an dem bei Wallfahrten oft frequentierten Weg zur Kapelle St. Maria und Vierzehn Nothelfer und ist somit integraler Bestandteil der Prozessionsabläufe.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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