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Fulda, Stadt und Landkreis
Rasdorf
Setzelbach
  • Wiesenfelder Straße 8
Kath. Kirche
Flur: 4
Flurstück: 9/7

Die in der Ortsmitte liegende katholische Kirche Mariä Vermählung ist ein schlichter traufenständiger Rechteckbau, der im Jahre 1863 errichtet wurde. Der verputzte Massivbau über mittelhohem Quadersockel zeigt zur Straße hin drei Achsen Rundbogenfenster mit leicht profilierten Sandsteingewänden; die Fassade wird hierzu korrespondierend durch Lisenen in drei Abschnitte gegliedert. Auf der Ostseite liegt der Haupteingang in einem leicht risalitartig vorspringenden Mittelteil der Wand. Über eine hohe Freitreppe erreicht der Besucher das Rundbogenportal, über dem ein Rundfenster und ein gekuppeltes Rundbogenfenster sitzen. Die Eingangsfront wird durch einen abgesetzten polygonalen Dachreiter mit abschließendem Spitzhelm überhöht. Die Nordseite des Schiffes wurde vor einigen Jahren durch einen Anbau mit dreiteiligen Rundbogenfenstern erweitert, der pultdachartig in das Gefüge des Satteldaches eingebunden ist. An der Westseite befindet sich ein kleiner Sakristeivorbau mit eigenem Satteldach sowie an die Gesamterscheinung des Schiffes angepasstem rundbogigem Eingang und entsprechenden Fenstern. Der Innenraum hat eine flache Holzdecke, der Altarraum ist durch einen runden Chorbogen vom Schiff getrennt. Zur Ausstattung gehören ein reizvoller Barockaltar, ein großes barockes Kruzifix sowie zwei neue Holzplastiken St. Wendelin und St. Nikolaus v. d. Flüe, die von Johannes Kirsch aus Petersberg gefertigt wurden. Die Bilder des Kreuzweges sind aus Majolika. Die in einfachen neoromanischen Formen erstellte katholische Kirche Mariä Vermählung ist der räumliche und geistliche Mittelpunkt des kleinen Straßendorfes Setzelbach.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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