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In einem kleinen umzäunten Gartengrundstück an der Straße aufgestelltes Steinkruzifix, bezeichnet 1899. Auf der Vorderseite des kräftigen Postaments ist in einem Zierrahmen aus Rundstäben, die sich an den Ecken überkreuzen, die Inschrift "Es ist vollbracht" zu lesen. Die Inschrift auf der Rückseite ist bis auf die Jahreszahl 1899 kaum noch entzifferbar. An dem schlichten Kreuzstamm ist ein sorgfältig gearbeiteter Korpus mit stark nach rechts geneigtem Haupt angebracht. Das Wegekreuz ist ein illustratives Beispiel für die ausgeprägte Volksfrömmigkeit um 1900.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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