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Unterhalb der Landesstraße nach Buchenau an der Eitra gelegene ehemalige Wassermühle. Das Wohngebäude ist ein dreistöckiges Fachwerkhaus auf hangseitig geschosshohem Quadersockel, das weitgehend verschindelt ist. Das oberste Geschoss wurde um 1950 aufgestockt und dabei hangseitig ein Zwerchhaus errichtet. Die hintere Längsseite in Sichtfachwerk zeigt ein einfaches konstruktives Gefüge mit stockwerkshohen Streben, das vermutlich aus der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts stammt. Seitlich des Wohnhauses liegt eine Stallscheune in Fachwerk, die teilweise erneuert wurde; das ehemalige Auszugshaus mit Stallteil wurde abgerissen. Die alte Mühlenanlage ist nur noch in Resten erhalten, der Wasserzulaufgraben wurde zugeschüttet. Obwohl nicht mehr in Betrieb und teilweise verändert, ist an der Kirchenmühle aufgrund ihrer Lage und erhaltenen Substanz die ehemalige Funktion noch ablesbar. Sie ist deshalb aus ortshistorischen Gründen erhaltenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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