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Schräg gegenüber der Zufahrt zur Burg gelegenes kleines zweistöckiges Fachwerkhaus. Das traufenständige Gebäude steht auf einem talseitig hohen, ursprünglich als Stallteil genutzten Quadersockel und ist weitgehend verkleidet. Die hintere Längsseite zeigt ein einfaches konstruktives Gefüge mit stockwerkshohen, teils gebogenen Streben und einfache Verriegelung. Die Schwellbalken sind mit Zahnschnitt, die Füllhölzer mit Ornamentschnitzereien versehen. Diese Schmuckformen wie auch der beträchtliche Geschossüberstand lassen eine Entstehung des Hauses um die Mitte des 18. Jahrhunderts oder etwas früher vermuten. In dem ehemaligen kleinbürgerlichen Wohnhaus befanden sich eine Gaststube sowie eine Metzgerei in jüdischem Besitz. Der Keller enthielt neben dem Kuhstall auch einen als Eiskeller und Getränkelager genutzten Gewölbekeller. Das Gebäude ist aufgrund seines Alters und seiner ursprünglichen Funktion vor allem aus ortsgeschichtlichen Gründen erhaltenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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