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Die evangelische Pfarrkirche ist ein Rechteckbau mit gedrungenem Chorturm aus den Jahren 1568 - 1573. Sie ist damit neben den entsprechenden Bauten in Frankfurt/Main - Bonames sowie Höchst/Odenwald die älteste erhaltene nachreformatorische Dorfkirche Hessens. Das verputzte Gebäude wird durch versetzte Eckquaderung, ein gekehltes Sockelband, ein profiliertes Dachgesims sowie Spitzbogenfenster (an der Westseite kleine Rechtteckfenster und ein Fenster mit doppeltem Vorhangbogen) gegliedert. Der kräftige Turm weist zwei durch ein Gesims getrennte Geschosse auf und wird durch eine eingerückte achtseitige geschlossene Laterne mit abschließender welscher Haube bekrönt. Das spitzbogige Westportal des Schiffes hat ein profiliertes Gewände aus doppelter Kehle mit Birnstab. Darüber sitzt ein Stein mit der verwitterten Inschrift "ANNO DOMINI 1568 IST HER IACOB KOCH SIDDICH VIED SIND BAUMEISDER GEWASD AN KRISDLICHEN KIRCHEN". Auch über dem Nordportal mit einem Gewändeprofil aus sich überkreuzendem doppeltem Rundstab und dreifacher Kehle sitzt ein Stein mit allerdings kaum noch lesbarer Inschrift. Der Innenraum ist ein Saalbau mit flacher Holzdecke und der für Osthessen typischen dreiseitigen zweigeschossigen Holzempore aus der Zeit um 1800. Diese ruht auf marmorierten Holzsäulen mit dreifach gekehltem Ring in der Mitte. Der Altarraum mit ebenfalls flacher Holzdecke wird durch einen spitzen Chorbogen vom Schiff getrennt. Der Chorbogen weist eine abgefaste Laibung mit Blumenornamenten und einem kaum sichtbaren Allianzwappen von Buchenau und von Goldacker auf. Im Chor sind einige Grabsteine des 16, 18. und 19. Jahrhunderts in die Wände eingelassen. Die Ausstattung besteht neben der Kanzel am Chorbogen im Wesentlichen aus einem sechsseitigen Taufstein aus jüngerer Zeit sowie dem barocken Orgelprospekt von 1787. Die in ihrere formalen Erscheinung am Übergang von Spätgotik zur Renaissance stehende Kirche ist ein historisch und künstlerisch wichtiges Zeugnis des protestantischen Kirchenbaus aus dem späteren 16. Jahrhundert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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