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Fulda, Stadt und Landkreis
Eiterfeld
Buchenau
  • Buchenauer Straße 2
Hofreite
Flur: 10
Flurstück: 58

In dem in einiger Entfernung befindlichen Weiler Branders stehende Hofanlage. Das zweistöckige giebelständige Wohnhaus zeigt an der Eingangsseite eine regelmäßige Figuration aus der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts mit kräftigen Hölzern, bei der Mannfiguren die Eck- und Bundständer aussteifen (im Erdgeschoss rechts auch 3/4 hohe Streben). Die Gebälkzone ist profiliert. Die Giebelseite und die rückwärtige Längsseite des Hauses wurden in jüngerer Zeit erneuert.

Gegenüber dem Wohnhaus steht eine in Ständerbauweise errichtete Scheune mit durchgängig weitem Dachüberhang. Das kräftige Fachwerk mit hohen konvergierenden Streben trägt an einem Balken die Inschrift "JOHANN GEORG HOFMANN BAUHERR 1768". Über der linken Giebelseite der Scheune ist ein offener Dachreiter mit einer kleinen Glocke angebracht.

Zwischen Wohnhaus und Scheune liegt eine in weiten Teilen wohl jüngere Stallscheune. Die Fenster- und Türgewände des in Backstein errichteten Traktes bestehen aus Sandstein, die Fenster weisen segmentbogige Stürze auf.

Ergänzt wird die großzügige Anlage durch rückwärtige jüngere Scheunenerweiterungen und noch erhaltene ältere Holzsilos. Der Hof bildet den Nukleus der Besiedlung des inzwischen zu Buchenau gehörigen Weilers Branders. Er ist in großen Teilen in seiner ursprünglichen Gestalt erhalten und deshalb aus historischen Gründen schützenswert.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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