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In einiger Entfernung vom alten Ortskern stehendes zweistöckiges Wohnhaus, das laut Inschrift im Jahre 1932 errichtet wurde. Der traufenständige verputzte Massivbau erhebt sich über einem hohen rustizierten Sandsteinsockel und trägt ein Krüppelwalmdach mit kleinen Dachgauben. Bemerkenswert ist die zurückhaltend - sachliche Fassadengestaltung mit ursprünglich zwei- und dreiteiligen als Doppelfenster mit Zwischenraum ausgebildeten Sprossenfenstern ohne Gewände und lediglich vorstehender flacher Fensterbank, ein deutlicher Bezug zur modernen Architekturkonzeption der späten 1920er und frühen 1930er Jahre. Das seinerzeit als Wohnhaus eines Arztes errichtete Gebäude diente später als Schwesternhaus und befindet sich jetzt wieder in Privathand. Es ist ein seltenes Beispiel des Hereinwirkens städtischer Architektur in das ländlich geprägte Umfeld.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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