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Zwischen den Ortsteilen Eiterfeld und Leibolz rechts der Straße auf einem Grünstreifen aufgestelltes Steinkreuz, das im Volksmund "Kreppelstein" genannt wird. Es handelt sich um ein roh behauenes Mord- oder Sühnekreuz, dessen einer Querarm fehlt. Es dürfte aus der Zeit vor 1500 stammen. Das Steinkreuz ist eines der wenigen im Kreisgebiet erhaltenen Rechtsdenkmale des Spätmittelalters und als solches von großer historischer, insbesondere rechtsgeschichtlicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |