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Fulda, Stadt und Landkreis
Eiterfeld
  • Marktstraße 20
Wohn- und Geschäftshaus
Flur: 4
Flurstück: 98/6

Am Ortsrand in Richtung Arzell stehendes Wohn- und Geschäftshaus aus dem Anfang des 20. Jahrhunderts. Das zweistöckige traufenständige Gebäude betont die funktionale Trennung der Bereiche durch eine formale architektonische Abstufung. Der Wohnhausteil weist eine achsensymmetrische Fassade auf. Die als Sicht - Ziegelwand gestaltete Eingangsseite wird durch versetzte Naturstein - Eckquaderung gefasst und durch Geschossgesimse in Form von Ziegelfriesen gegliedert. Die Mittelachse wird durch das aufwendig gestaltete Rundbogenportal hervorgehoben, auf das eine mehrstufige Treppe zuführt. Im Obergeschoss befindet sich über dem Eingang eine Jesusfigur in einer Nische, flankiert von je einem schmalen Fenster. Beiderseits der Mitte sind je zwei Fensterachsen mit aufwendiger Rahmung angeordnet. Im EG sitzen Rundbogenfenster mit profiliertem Gewände und betontem Schlussstein; die Oberlichter sind durch strahlenförmig angeordnete Sprossen charakterisiert. Im OG sind die Fenster rechteckig gestaltet und haben profilierte Gewände sowie ein geschweiftes Giebelfeld.

Der an die linke Seite anschließende zweiachsige Geschäftshausteil wird durch ein Zwerchhaus mit Krüppelwalmdach abgesetzt. Die Ziegelwand ist ebenfalls durch Eckquaderung und ein Geschossgesims gegliedert. Das Erdgeschoss weist große rundbogige Schaufenster auf, die das Motiv der strahlenförmig gefassten Oberlichter aufgreifen. Zwischen EG und OG befindet sich anstelle des Gesimses ein altes Geschäftsschild (das Gebäude diente früher wie heute als Lager bzw. Schauraum für den angeschlossenen Steinmetzbetrieb, der viele Arbeiten für den benachbarten Friedhof anfertigt). Im Obergeschoss sitzen einfache Rechteckfenster. Das aufwendig gestaltete Wohn- und Geschäftshaus ist ein gutes Beispiel für die sonst eher im städtischen Bereich anzutreffende Architektur des späten Historismus zum Beginn des 20. Jahrhunderts.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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