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Im alten Siedlungsbereich Sackgasse stehendes kleines ursprünglich zweizoniges Fachwerkhaus. Das zweistöckige Gebäude weist eine regelmäßige ausgewogene Konstruktion mit Mannfiguren zur Aussteifung der Eckständer und Fischgrät - Fachwerk zur Verstrebung der Bundständer auf. An das vermutlich um 1800 entstandene Haus wurde später an die rechte Giebelseite eine weitere Zone in angepasstem Fachwerk angefügt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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