Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Gegenüber dem Wohnhaus Bergstr. 1 leicht schräg zum Straßenverlauf stehendes dreizoniges Fachwerkhaus. Das zweistöckige Gebäude wurde laut Sockelinschrift im Jahre 1782 auf einem mittelhohen Quadersockel errichtet. Es zeigt eine ausgewogene Konstruktion mit ausladenden Mannfiguren, deren leicht gebogene Fußstreben über den benachbarten Wandständer ausgreifen. An den Giebelseiten werden die Bundständer von Fischgrät - Fachwerk gestützt. Die Gebälkzone weist profilierte Schwellbalken, gerundete Füllhölzer und auskragende Balkenköpfe auf. Der ehemals im Haus integrierte Stallteil rechts der Eingangstür wurde für Wohnzwecke ausgebaut. Die alten Wirtschaftsgebäude des Hofes wurden abgerissen und durch Neubauten ersetzt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |