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Fulda, Stadt und Landkreis
Eiterfeld
Großentaft
  • Brunnenstraße
Steinkreuz
Flur: 26
Flurstück: 23

Auf einem Wiesenstück neben dem Flüsschen Taft stehendes Steinkreuz. Das spätmittelalterliche Kreuz, ein sogenanntes Mord- oder Sühnekreuz wurde aus gleichmäßig bearbeitetem Sandstein gefertigt. Später wurde der Kopfteil abgeschlagen, die Bruchstelle ist durch Wetzstellen ausgeschliffen. Bis 1976 stand das Kreuz an einem Sandsteinplatten - Übergang über die Taft. Nach der Regulierung des Flüsschens wurde es etwa 15 Meter vom alten Standort entfernt wieder aufgestellt. Das Objekt ist eines der wenigen im Kreisgebiet erhaltenene Steinkreuze und als solches ein bemerkenswertes Zeugnis mittelalterlicher Rechtssprechung.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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