Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Auf einem Wiesenstück neben dem Flüsschen Taft stehendes Steinkreuz. Das spätmittelalterliche Kreuz, ein sogenanntes Mord- oder Sühnekreuz wurde aus gleichmäßig bearbeitetem Sandstein gefertigt. Später wurde der Kopfteil abgeschlagen, die Bruchstelle ist durch Wetzstellen ausgeschliffen. Bis 1976 stand das Kreuz an einem Sandsteinplatten - Übergang über die Taft. Nach der Regulierung des Flüsschens wurde es etwa 15 Meter vom alten Standort entfernt wieder aufgestellt. Das Objekt ist eines der wenigen im Kreisgebiet erhaltenene Steinkreuze und als solches ein bemerkenswertes Zeugnis mittelalterlicher Rechtssprechung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |