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In markanter Lage in der Ortsmitte an der Ecke Hauptstraße und Leibolzer Straße stehendes Fachwerkhaus auf mittelhohem Quadersockel. Die Konstruktion des von einem Krüppelwalmdach bedeckten Hauses besteht aus einem regelmäßig gesetzten Gefüge aus der Zeit um 1800 mit Mannfiguren an Eck- und Bundständern sowie doppelter Verriegelung. Das Erdgeschoss weist in der Hauptsache einfache stockwerkshohe Streben auf, die vermutlich das Ergebnis einer Erneuerungsmaßnahme darstellen; die zur Straßenecke weisende Giebelseite ist verschindelt. An der Eingangsseite führt eine Sandsteintreppe mit einem durchgehenden Podest aus Sandsteinplatten und einem einfachen Eisengitter aus der Erbauungszeit auf die Haustür zu. Die alten Stall- und Scheuentrakte des ehemaligen bäuerlichen Wohnhauses mit Gaststube sind verschwunden. Das Gebäude wurde in den letzten Jahren instand gesetzt und dem benachbarten DGH angegliedert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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