Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Nahe der Ecke Hauptraße und Ellerstraße aufgestellter Bildstock, bezeichnet 1685. Der abgefaste Pfosten auf einem schlanken Sockel trägt einen ädikulaartigen Giebelaufsatz. Im gerahmten Bildfeld ist vorne die Darstellung des Gekreuzigten zu sehen, die Rückseite ziert ein Doppelkreuz in Flachrelief. Der schlicht gestaltete Bildstock ist ein interessanterweise im Ort mehrfach auftretendes Zeugnis lokaler Volksfrömmigkeit aus den 80er Jahren des 17. Jahrhunderts.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |